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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1        Leistungsbeschreibung, Tarife, Nutzungsgebühr

1.1        Ruby stellt dem Nutzer in dem Ruby Workspaces hochwertig ausgestattete Design-Arbeitsplätze zur Verfügung, einschließlich der Möglichkeit zur W-LAN-Nutzung und der Bereitstellung von Kaffee und Wasser.

1.2        Folgende Nutzungen stehen Nutzer der Membership zur Verfügung:

- Zugang zu allen Ruby Workspaces für den Nutzer

- Nutzung der multifunktionalen Event- und Meetingräume, nach vorheriger Reservierung und Verfügbarkeit (entgeltlich)

- Erstellung eines online Nutzerkontos

- Betreuung durch die/den Office Manager vor Ort: Montag bis Freitag 09:00-17:00 Uhr (ohne Gewähr)

1.3        Je nach gewähltem Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit der Ruby Workspaces auf eine bestimmte Art und Zeit der Nutzung beschränkt.

1.4        Die Nutzungsmöglichkeit ist nicht übertragbar. Die Membership ist personalisiert und darf nicht weitergegeben werden.

 

2        Ausstattung

2.1        Die Ruby Workspaces sind unter anderen wie folgt ausgestattet:

- Meetingräume zur entgeltlichen Nutzung nach Verfügbarkeit und gemäß der jeweils aktuellen Ruby Workspaces Gebührenordnung

- Condense- und Connect Units zur Nutzung nach Verfügbarkeit

- Vollausgestattete Küche mit multifunktionalem Kochblock samt großer Family Tables für gemeinsames Kochen und Genießen

- Echtholz-Tische und -Parkett

- Bereitstellung von Snacks (entgeltliche Nutzung)

- W-LAN (im gesamten Ruby Workspaces)

- Barista-Siebträgermaschine und Sodawasserspender

2.2        Vorstehende Regelung dient der Beschreibung der Ruby Workspaces, sie enthält keine zugesicherten Eigenschaften oder Garantien.

2.3        Dem Nutzer sind Zustand und Ausstattung des jeweiligen Ruby Workspaces aufgrund eingehender Besichtigung bekannt. Soweit in diesem Vertrag nicht ausdrücklich eine abweichende Regelung getroffen ist, vereinbaren die Parteien hinsichtlich der geschuldeten Beschaffenheit des Ruby Workspaces, dass der tatsächliche Bestand, soweit er durch Augenscheinnahme bei der Besichtigung erkennbar war, maßgeblich sein soll.

 

3        Nutzungszweck, Übergabe

3.1        Dem Nutzer ist bekannt, dass Ruby regelmäßig in den Ruby Workspaces Veranstaltungen ausrichten wird. Ruby wird solche Veranstaltungen mit einer angemessenen Vorlaufzeit ankündigen. Sich hieraus für den Nutzer ergebende Beeinträchtigungen (zum Beispiel eingeschränkter Zugang, Ummöblierung, Lärmbelästigung) sind vom Nutzer entschädigungslos zu dulden.

3.2        Soweit behördliche Auflagen oder die Einholung/Aufrechterhaltung behördlicher Genehmigungen ihre Ursache in den persönlichen oder besonderen betrieblichen Verhältnissen des Nutzers oder in den besonderen Verhältnissen seines Gewerbebetriebes haben, obliegen die damit verbundenen Maßnahmen und Kosten allein dem Nutzer. Hierauf beruhende behördliche Anordnungen und Auflagen hat der Nutzer auf eigene Kosten zu erfüllen und Ruby von einer auf entsprechenden Anordnungen und Auflagen beruhenden Inanspruchnahme freizustellen, auch wenn sie gegen Ruby gerichtet sein sollten.

3.3        Dem Nutzer ist bekannt, dass Ruby in den Ruby Workspaces andere Flächen Dritten zur Verfügung stellt, die gleiche oder ähnliche Nutzungszwecke verfolgen wie der Nutzer. Dem Nutzer wird kein Konkurrenzschutz gewährt.

 

4        Ruby Workspaces Verhaltenskodex

Die Benutzung der Ruby Workspaces als sogenannte „Co-Working Einheit“ ist zwingend damit verbunden, dass die Ruby Workspaces von anderen Nutzern mitbenutzt werden. Die Benutzung der Ruby Workspaces erfordert daher gegenseitige Rücksichtnahme. Der Nutzer verpflichtet sich aus diesem Grund, die Regeln des Ruby Workspaces Code of Conduct (Anlage 1) jederzeit zu beachten. Der Nutzer hat insbesondere die zur gemeinsamen Nutzung mit weiteren Nutzern überlassene Ausstattung der Ruby Workspaces schonend und pfleglich zu behandeln und auf die weiteren Nutzer bestmöglich Rücksicht zu nehmen. Der Nutzer hat den jeweils genutzten Arbeitsplatz aufgeräumt zu hinterlassen und seine persönlichen Gegenstände mitzunehmen, sobald je nach Tarif sein Nutzungsrecht endet.

 

5        Umsatzsteueroption

5.1        Ruby ist Unternehmer im Sinne des § 2 UStG und behandelt gemäß § 9 Abs. 1 UStG die Zurverfügungstellung der Ruby Workspaces unter Verzicht auf die Umsatzsteuerbefreiung des § 4 Nr. 12a UStG als umsatzsteuerpflichtig (Option zur Umsatzsteuerpflicht).

5.2        Der Nutzer erklärt, dass er Unternehmer im Sinne des § 2 UStG ist und dass er die Ruby Workspaces ausschließlich für Umsätze verwendet oder zu verwenden beabsichtigt, die nach den bei Abschluss dieses Nutzungsvertrages geltenden gesetzlichen Bestimmungen den Vorsteuerabzug beim Nutzer nicht ausschließen. Der Nutzer verpflichtet sich, Ruby sämtliche Nachweise zur Verfügung zu stellen, die Ruby in die Lage versetzen, gegenüber der zuständigen Finanzbehörde das Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 9 Abs. 2 S. 2 UStG nachzuweisen.

5.3        Sofern der Nutzer Umsätze tätigt oder zu tätigen beabsichtigt, die den Vorsteuerabzug von Ruby nach den jeweils geltenden Bestimmungen ausschließen, oder sollten von einer Finanzbehörde, z.B. im Rahmen einer Steuerprüfung, beim Nutzer derartige Umsätze angenommen werden, hat er Ruby hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren und Ruby alle dieser durch den Verlust des Vorsteuerabzuges entstehenden Schäden und sonstigen Nachteile zu erstatten. Dem Nutzer ist bekannt, dass die Höhe möglicher Schadenersatzansprüche eine Jahresnutzungsgebühr übersteigen kann. Die gemäß dem nachstehenden Absatz von dem Nutzer gegebenenfalls geschuldeten Erhöhungsbeträge werden auf den Schaden angerechnet.

5.4        Entfällt die Voraussetzung für die Umsatzsteueroption von Ruby nach § 9 Abs. 2 UStG bzw. liegt diese bei Nutzungsbeginn nicht vor, weil der Nutzer die Ruby Workspaces ganz oder teilweise nicht entsprechend dieser Vereinbarungen verwendet bzw. den Nachweis über die vertragsgerechte Verwendung nicht rechtzeitig erbringt, so ist Ruby nicht mehr verpflichtet, die Umsatzsteuer gesondert auszuweisen. Vielmehr wird in diesem Fall die bisherige monatliche Nettonutzungsgebühr zuzüglich eines Betrages in Höhe des Prozentsatzes, der dem jeweils geltenden Umsatzsteuersatz entspricht, in Zukunft als (neue) monatliche Gesamtnutzungsgebühr geschuldet, ohne dass Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen wird.

5.5        Sollte das Fehlen der Voraussetzungen für die Umsatzsteueroption erst nachträglich bekannt werden, so ist Ruby berechtigt, die bisher ausgestellten Rechnungen entsprechend der vorstehenden Regelung zu berichtigen. Der Nutzer ist in diesem Fall verpflichtet, an einem Berichtigungsverfahren nach § 14c Abs. 2 UStG mitzuwirken und Ruby nach Maßgabe des § 14c Abs. 2 S. 4 UStG nachzuweisen, dass die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt ist.

5.6        Ansprüche von Ruby gemäß dieser Regelung verjähren zwölf (12) Monate nach formeller und materieller Bestandskraft der zu Grunde liegenden Steuerbescheide. Mögliche Beschränkungen für Ersatzansprüche aus anderen Regelungen dieses Vertrags gelten nicht für Ansprüche nach dieser Ziffer.

 

6        Nutzungszeitraum, Kündigung

6.1        Jede Kündigung des Nutzungsvertrages muss schriftlich erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf den Zugang des Kündigungsschreibens an.

6.2        Das Nutzungsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und ist für beide Parteien mit einer Frist von einem (1) Kalendermonat, jeweils spätestens am letzten Tag eines Kalendermonats, kündbar.

6.3        Die Parteien können den Nutzungsvertrag bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere, aber nicht ausschließlich, vor, wenn der Nutzer trotz Abmahnung und angemessener Fristsetzung, i) den Ruby Workspaces Code of Conduct verletzt, ii) die Einrichtungen der Ruby Workspaces nutzt, um rechtswidrige, rassistische, gewalttätige, pornographische, ordnungswidrige oder strafbare Handlungen vorzunehmen bzw. zu verbreiten, iii) die Verhaltensregeln im Internet (Ziffer 7) missachtet, vi) für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Bezahlung der Nutzungsgebühren oder einem nicht unerheblichem Teil davon, in Verzug ist oder sich mit einem Betrag in Verzug befindet, der in seiner Höhe insgesamt zwei Nutzungsgebühren entspricht oder v) wenn nach dritter Zahlungsaufforderung die Nutzungsgebühr nicht bezahlt wurde und kein Dauerauftrag eingerichtet wurde – sofern die Gebühr nicht über Kreditkarte abgerechnet wird.

6.4        Setzt der Nutzer nach Ablauf des Nutzungszeitraumes die Nutzung fort, gilt der Nutzungsvertrag nicht als verlängert. § 545 BGB wird abbedungen.

 

7        Verhaltensregeln im Internet

Der Nutzer allein ist verantwortlich für alle seine Handlungen und Unterlassungen im Rahmen der Internetnutzung und verpflichtet sich, alle anwendbaren Rechtsvorschriften einzuhalten, insbesondere die deutschen und europäischen Urheberrechtsbestimmungen zu beachten. Das Kopieren, Verbreiten oder Herunterladen von urheberrechtlich geschütztem Material ist strengstens untersagt. Der Nutzer stellt Ruby von diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

 

8        Zahlung der Nutzungsgebühr und der Extraleistungen laut Gebührenordnung

8.1        Die monatliche Nutzungsgebühr wird monatlich im Voraus, spätestens am dritten (3.) Werktag des Monats, zur Zahlung fällig. Sie wird durch automatisierte Belastung einer, auf den Nutzer ausgestellten, gültigen Kreditkarte, oder bei monatlichen Abbuchungen über EUR 500,00 auch im Lastschriftverfahren, abgerechnet. Die Kreditkarte bzw. der Lastschriftauftrag sind bei Nutzungsbeginn bei Ruby zu hinterlegen. Der Nutzer stimmt der wiederkehrenden Autorisierung und Belastung seiner Kreditkarte bzw. des Lastschriftkontos ausdrücklich zu, selbst wenn er die Autorisierung und Belastung nicht erneut bestätigt.

8.2        Gebuchte Extraleistungen gemäß der jeweils aktuellen Ruby Workspaces Gebührenordnung werden nachträglich zusammen mit der wiederkehrenden Belastung der monatlichen Nutzungsgebühr in Rechnung gestellt und abgerechnet. Der Rechnungsversand erfolgt in elektronischem Format per E-Mail oder über die Ruby Workspace Member Portal.

8.3        Eine Bezahlung per Dauerauftrag / Überweisung ist nur nach vorheriger ausdrücklicher Zustimmung von Ruby möglich.

 

9        Unterhaltung und Benutzung der Ruby Workspaces

9.1        Ruby übernimmt die Unterhaltung der Ruby Workspaces und trägt die hierfür entstehenden Kosten.

9.2        Schäden an Grundstück oder Gebäude sind Ruby oder seinem Beauftragten anzuzeigen, sobald der Nutzer sie bemerkt. Bei Gefahr im Verzug wird der Nutzer selbst - soweit möglich - die notwendigen Maßnahmen ergreifen.

9.3        Der Nutzer verpflichtet sich, bei Verlassen des Ruby Workspaces alle Türen und Fenster zu schließen sowie die Lichter auszuschalten. Er haftet darüber hinaus für alle Schäden, die von ihm, seinen Angehörigen, seinem Personal, seinen Gästen und Kunden, durch von ihm beauftragte Personen (z.B. Handwerker, Lieferanten usw.) in und an den Ruby Workspaces schuldhaft verursacht werden. Dem Nutzer obliegt der Beweis dafür, dass ein schuldhaftes Verhalten nicht vorgelegen hat.

9.4        Der Nutzer stellt Ruby von allen Ansprüchen frei, die aufgrund seines Betriebs oder wegen der Auswirkungen dieses Betriebs von Seiten privater oder öffentlicher Dritter gegen Ruby geltend gemacht werden.

9.5        Der Nutzer wird Schäden, für die er einstehen muss, unverzüglich in Abstimmung mit Ruby beseitigen. Kommt er dieser Verpflichtung auch nach schriftlicher Mahnung innerhalb angemessener Frist nicht nach, kann Ruby die erforderlichen Arbeiten auf Kosten des Nutzers vornehmen lassen. Bei Gefahr im Verzug bedarf es der schriftlichen Mahnung und Fristsetzung nicht.

9.6        (Technische) Veränderungen an den Arbeitsplätzen Um- und Einbauten, Installationen oder sonstige Umgestaltungen der Ruby Workspaces sind nur nach schriftlicher Genehmigung durch Ruby auf Kosten des Nutzers zulässig. Dies gilt insbesondere für die Einbringung von IT-Verkabelung.

9.7        Die Versicherung der vom Nutzer eingebrachten Gegenstände gegen Schäden aller Art obliegt dem Nutzer. Ferner hat der Nutzer eine (Betriebs-) Haftpflichtversicherung abzuschließen und für die Dauer des Nutzungsverhältnisses aufrechtzuerhalten. Ruby behält sich das Recht vor, einen Versicherungsnachweis ein zu fordern.

 

10       Haftung von Ruby, Störung durch Dritte

10.1      Schadensersatzansprüche des Nutzers im Zusammenhang mit diesem Vertrag, einschließlich solcher aus vorvertraglichen Schuldverhältnissen und unerlaubter Handlung, können nur geltend gemacht werden, soweit sie

- auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Ruby oder Rubys Erfüllungsgehilfen,

- auf der fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch Ruby oder Rubys Erfüllungsgehilfen,

- auf einer zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führenden fahrlässigen Pflichtverletzung seitens Ruby oder Rubys Erfüllungsgehilfen,

- auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft der Ruby Workspaces oder

- aufeiner zwingenden gesetzlichen Haftung seitens Ruby oder Rubys Erfüllungsgehilfen

beruhen.

10.2      Sofern und soweit Ruby Wasser, Fernwärme, Gas und Elektrizität aus den Versorgungsnetzen von Versorgungsunternehmen zur Verfügung stellt, wird der Nutzer im Falle einer Haftung seitens Ruby bei Leistungsstörungen keine weitergehenden Schadensersatzansprüche geltend machen, als sie Ruby nach den jeweils einschlägigen Bestimmungen gegenüber dem jeweiligen Versorgungsunternehmen zustehen. Der Nutzer hat einen Schaden unverzüglich sowohl Ruby als auch unmittelbar dem beliefernden Versorgungsunternehmen mitzuteilen.

10.3      Ruby übernimmt insbesondere keine Haftung für etwaige Ausfälle des Internets. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf ununterbrochene Leistung. Außerdem steht dem Nutzer kein Anspruch auf einen bestimmten Datendurchsatz oder eine bestimmte Geschwindigkeit der Verbindung zu. Wird der Zugang zum Internet durch einen von Ruby nicht zu vertretenden Umstand unterbrochen, hat der Nutzer keine Ersatzansprüche gegen Ruby. Ruby haftet nicht für Verschulden des Versorgers oder für Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung des Internets.

10.4      Ruby haftet nicht für die Verfügbarkeit von Arbeitsplätzen, sofern der Nutzer nicht den Tarif Private Office, Shared Office gebucht hat.

10.5      Minderungsansprüche und/oder Zurückbehaltungsrechte des Nutzers können nur geltend gemacht werden, soweit sie auf rechtskräftig festgestellten oder unstreitigen Ansprüchen oder eines anfänglichen Mangels des Ruby Workspaces beruhen. Rückforderungsansprüche des Nutzers gemäß § 812 BGB bleiben unberührt.

10.6      Sämtliche in diesem Vertrag enthaltenen Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von Ruby.

 

11       Zugang zu den Ruby Workspaces, Aufnahmen

11.1      Ruby und Rubys Beauftragte dürfen zur Ausübung des gesetzlichen Pfandrechts, zur Prüfung des baulichen Zustandes sowie der Funktionsfähigkeit und Sicherheit von technischen Anlagen in den Ruby Workspaces, zur Vorbereitung der weiteren Nutzung der Flächen in den Ruby Workspaces, zu deren Veräußerung oder in anderen ähnlichen Fällen alle ausschließlich vom Nutzer genutzten Flächen des Ruby Workspaces mit Beteiligten, Sachverständigen oder Zeugen während der üblichen Geschäftszeiten betreten. Soweit nicht Gefahr im Verzug ist, ist eine rechtzeitige Anmeldung erforderlich. Die allen Nutzern zugänglichen Flächen in den Ruby Workspaces betritt Ruby nach Belieben.

11.2      Gelegentlich werden Fotos und Aufnahmen von den Ruby Workspaces zu Werbezwecken gemacht, die Personen einschließlich des Nutzers abbilden könnten. Der Nutzer ist – im Rahmen des gesetzlich zulässigen – damit einverstanden, dass Ruby derartige Fotos und Aufnahmen zu Werbe- oder ähnlichen Zwecken verwendet. Des Weiteren willigt der Nutzer ein, dass Ruby den Namen des Nutzers zu diesen Zwecken veröffentlicht, sowie Logos und Markenzeichen des Nutzers auf der Ruby Workspaces Website und der Ruby Workspaces Mobile Application, am Ruby Workspaces Standort, in vertraulichen Unterlagen für Gesellschafter oder Prospekten für potentiellen Investoren und in jeder sonstigen, von Ruby beauftragten Werbung zu verwenden.

11.3      Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass aus Sicherheitsgründen eine Videoüberwachung in den öffentlichen Bereichen der Ruby Workspaces erfolgt und stimmt dieser Sicherheitsmaßnahme ausdrücklich zu.

 

12       Schlussbestimmungen

12.1      Mehrere natürliche oder juristische Personen haften für alle Verbindlichkeiten aus diesem Nutzungsvertrag als Gesamtschuldner.

12.2      Wirkt auf Seiten einer Partei ein lediglich gesamtvertretungsberechtigter Vertreter an der Vertragsunterzeichnung mit, so vertritt dieser nicht nur die Partei selbst, sondern auch den/die anderen Vertreter bzw. Organe dieser Partei.

12.3      Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Nutzungsvertrages aus irgendeinem Grund unwirksam sein oder werden, wird hiervon die Gültigkeit des Nutzungsvertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien sind gehalten, in einem solchen Fall eine wirksame Vereinbarung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommt. Das gleiche gilt, sollte sich bei der Durchführung dieses Nutzungsvertrages eine ergänzungsbedürftige Regelungslücke herausstellen.

12.4      Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen dieses Nutzungsvertrages sowie alle gegenüber dem anderen Vertragspartner abzugebenden Willenserklärungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für eine dieses Schriftformerfordernis aufhebende Vereinbarung.

12.5      Der Nutzer wird Ruby Änderungen seiner Firmierung unverzüglich schriftlich mitteilen.

12.6      Dieser Nutzungsvertrag unterliegt deutschem Recht. Gerichtsstand ist - soweit gesetzlich zulässig - München.